Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hohlweg bei Tiefthal"

25.07.1997 00:00

In der Gemarkung Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. Elemente der naturnahen Kulturlandschaft mit einem Hohlweg und alten Obstbäumen sowie Ackerrainen zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 280/97
Bekanntmachung: 25.07.1997

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001