Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

22.06.1996 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Flächen in der Gemarkung Bischleben als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Gebiete erhalten die Bezeichnung "Kalkhügel und Fasanenjagdgebiet" bzw. "Flattighölzchen und
Augustaburg".

Ziel ist es

1. im Gebiet vorhandene hohe Artenvielfalt bei Höheren Pflanzen, Käfern, Tagfaltern, Heuschrecken, Libellen, Mollusken, Amphibien und Vögeln zu erhalten und zu schützen,
2. den Erhalt einer Reihe von bestandsbedrohten Arten unter den Käfern, Libellen,Mollusken und Amphibien mit Vorkommen von zum Teil regionaler Bedeutung durch landschaftspflegerische Maßnahmen zu sichern,
3. die Entwicklung extensiver Magerrasen-Gesellschaften und regional bedeutender Pflanzengesellschaften der Feuchtbiotope zu fördern,
4. den Erhalt und die Entwicklung von Ackerwildkraut-Gesellschaften zu fördern,
5. die historische Landnutzung und den für Erfurt typischen kleinräumigen Abbau von Baustoffen zu dokumentieren und
6. das Betreiben einer nicht intensiv ausgerichteten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen auf den zu den Schutzgebieten zählenden Pufferflächen zu sichern.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 613/95
Bekanntmachung: 22.03.1996

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001