Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

19.08.1999 00:00

In den Gemarkungen Niedernissa, Töttleben, Kerspleben, Stotternheim und Tiefthal sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Landschaftsbestandteile Hahnberg, Großer und Kleiner Katzenberg, Galgenhügel und Kippelhorn. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen und die Lebensstätte gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und zu erhalten.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 315/99
Bekanntmachung: 29.10.1999

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001