Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt (Findlinge bzw. geologische Aufschlüsse, Lösswand)

19.11.1999 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden Findlinge bzw. geologischen Aufschlüsse und deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die geologischen Besonderheiten zu erhalten und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 315/99
Bekanntmachung: 19.11.1999

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001