Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hühnerbiel"

09.05.2003 00:00

In den Gemarkungen Kühnhausen und Tiefthal werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Flächen erhalten die Bezeichnung "Hühnerbiel". Ziel ist es u. a. den artenreichen Ackerrandstreifen zu erhalten und durch das Betreiben einer extensiv ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen den Randzonen des Gipskeuperhügels zu entwickeln.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 116/2002
Bekanntmachung:  09.05.2003