Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile "Die Heubachbüsche", "Der Queren", "Gehölze am Heubacher See" in der Gemarkung Töttelstädt

10.11.2006 00:00

In der Gemarkung Töttelstädt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen "Die Heubachbüsche", "Der Queren" und "Gehölze am Heubacher See". Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 249/2006
Bekanntmachung: 10.11.2006