Tarifordnung für bürgerlich-rechtliche Nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2002 00:00

Eine bürgerlich-rechtliche (privatrechtlichen) Nutzung von Gemeindestraßen und der in der Baulast der Landeshauptstadt Erfurt stehenden Ortsdurchfahrten von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen bedarf eines schriftlichen Vertrages. Hierzu sind entsprechende Entgelte nach dieser Regelung zu entrichten.

Hinweise:

Beschluss: 217/2001
Bekanntmachung: 28.12.2001 (In Kraft getreten: 01.01.2002)