Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme 1. BA Weimarische Straße / B7

13.07.2001 00:00

Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 16. Juli 1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) werden für die Baumaßnahme 1. BA Weimarische Straße/ B7 zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgende Abschnitte gebildet: