Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Erfurt zum Schutz der Blindenleitsysteme

11.07.2014 00:00

Aufgrund der §§ 27 ff., 50 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG), erlässt die Landeshauptstadt Erfurt als örtliche Ordnungsbehörde für das Gebiet der Stadt Erfurt die anhängende Verordnung.

Blindenleitsysteme sind tastbare Bodenleitsysteme und Bodenindikatoren, die blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ermöglichen oder erleichtern, sich mittels eines Pendelstocks bzw. Blindenstocks selbstständig im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.

Festlegung des Oberbürgermeisters zur Drucksache 0605/14
Bekanntmachung: 11.07.2014

1. Änderung
Festlegung des Oberbürgermeisters zur Drucksache 2557/19
Bekanntmachung: 31.01.2020