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Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt vom 21. Oktober 1998

21.10.1998 00:00

Aufgrund der §§ 2, 18, 19 und 26 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBl. Seite 73), in Verbindung mit § 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThBKG) vom 7. Januar 1992 (GVBl. Seite 23) in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1996 (GVBI. S. 320) in Verbindung mit dem § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 33) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in seiner Sitzung am 23.09.1998, zuletzt geändert durch die "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt- FwEntschSEF -" vom 20. Juni 2002, die folgende Satzung beschlossen:

Satzung über die Führung des Gebäudebestandsverzeichnisses "Statistische Gebäudedatei"

14.05.1998 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt führt ein städtisches Gebäudebestandsverzeichnis (Städtische Gebäudedatei). Zweck dieses Verzeichnisses ist es, ein aktuelles aussagekräftiges Bild über die Zahl, die Struktur und die räumliche Verteilung der Gebäude, der Wohnungen und der Bautätigkeit (Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge) in der Landeshauptstadt Erfurt zu gewinnen.

Satzung der Stadt Erfurt nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB über die Festlegung und Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Bindersleben (Klarstellungssatzung - KLS 007)

15.01.1998 00:00

Die Klarstellungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt grenzt das Gebiet ab, welches als im Zusammenhang bebauter Ortsteil für das Gebiet Bindersleben gilt. Nähere Informationen sind unter den Rubriken: Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanung - Klarstellungssatzungen einsehbar (siehe Link unten).

Klarstellungssatzung Schmira (Klarstellungssatzung - KLS 008)

15.01.1998 00:00

Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Schmira als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weitere Informationen sind der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1