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Satzung über die Benutzung der Internate und Wohnheime an den Staatlichen Förderschulen, Staatlichen Berufsbildenden Schulen sowie dem Spezialschulteil am Albert-Schweitzer-Gymnasium der Landeshauptstadt Erfurt - WhBenSEF

22.10.2001 00:00

Diese Satzung regelt die Benutzung der Wohnheime der Förderschulen für Körperbehinderte und für Schwerhörige/ Gehörlose in Erfurt, des Internates des Spezialschulteils am Albert-Schweitzer-Gymnasiums sowie der Internate für Auszubildende in der Landeshauptstadt Erfurt. Die Wohnheime werden als öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt betrieben.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1