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Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung: "Jugendhilfezentrum Aster"

19.01.2007 11:26

Das "Jugendhilfezentrum Aster" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung gemäß in Form von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Für die Benutzung des "Jugendhilfezentrums Aster" werden privatrechtliche Entgelte erhoben.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1