Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Die Satzung über die Verleihung der Umweltpreise an Kinder und Jugendliche der Landeshauptstadt Erfurt wurde mit dieser Satzung aufgehoben. An ihre Stelle tritt die Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Ziel ist die einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) der örtlichen Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt bei der Durchführung des Zensus 2011.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.