Satzungen

Übersicht

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Freizeitpark Schöntal"

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Freizeitpark Schöntal" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Ringelbergsiedlung (EFN 011)"

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Ringelbergsiedlung" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet "Drosselberg (MEL 057)" [Vorkaufssatzung Drosselberg (MEL 057)]

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Drosselberg (MEL 057)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet "Buchenberg (MEL 056)" [Vorkaufssatzung Buchenberg (MEL 056)]

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Buchenberg (MEL 056)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1