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Übersicht

Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung in Erfurt (EH 011)

02.03.1994 00:00

Die Satzung erläutert die Geltungsbereiche, Gründe und Genehmigungstatbestände, Zuständigkeit, Verfahren und Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten sowie das Inkrafttreten der Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung. Diese wird durch die Straßenzüge zwischen der Martin-Andersen-Nexö-Straße, Rankestraße, Grimmstraße und Heinrich-Heine-Straße räumlich begrenzt.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1