Satzung: 31.07.2015 00:00
aktualisiert: 23.06.2021 10:42
Kategorie: Kultur, Grundlagen, Theater Erfurt
Das Theater Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt geregelt.
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Satzung: 22.04.2016 00:00
aktualisiert: 23.06.2021 10:31
Kategorie: Grundlagen, Thüringer Zoopark
Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.
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Satzung: 17.05.1999 00:00
aktualisiert: 11.05.2021 10:51
Kategorie: Schulen, Familie, Jugend, Kinder, Ausschüsse, Grundlagen
Zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII) hat die Landeshauptstadt Erfurt das Jugendamt Erfurt errichtet. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Diese Satzung regelt die Aufgabenverteilgung zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes, die Zusammensetzung, die Amtszeit und Grundlegendes über die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
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Satzung: 01.04.2020 11:45
aktualisiert: 29.04.2020 11:47
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Grundlagen, Umwelt
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
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Satzung: 12.01.2010 00:00
aktualisiert: 27.02.2020 15:19
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Beiräte, Grundlagen
Zur Verbesserung der Architekturqualität von stadtbildprägenden Bauvorhaben sowie zur Erhöhung der allgemeinen Baukultur wird in der Landeshauptstadt Erfurt ein Gestaltungsbeirat gebildet. Er soll die ästhetischen Interessen der Öffentlichkeit im Sinne des Bewahrens und der Weiterentwicklung der städtebaulich-architektonischen Qualitäten Erfurts vertreten und das öffentliche Bewusstsein für Baukultur, Baukunst und Architektur fördern. Grundlage hierfür bildet die Satzung des Gestaltungsbeirates.
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Satzung: 13.10.2018 10:25
aktualisiert: 28.11.2018 10:34
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Grundlagen
Für vereinbarte Leistungen der Landeshauptstadt Erfurt in fiskalischer Art sind Preise zuzüglich Auslagen auf Grund der Regelung zu erheben.
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Satzung: 17.11.2018 00:00
aktualisiert: 28.11.2018 10:32
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Grundlagen
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
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Satzung: 24.08.2005 10:41
aktualisiert: 02.02.2017 10:52
Kategorie: Wissenschaft, Gebühren und Entgelte, Stadtarchiv, Grundlagen
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
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Satzung: 12.12.2015 00:00
aktualisiert: 13.01.2016 10:20
Kategorie: Schulen, Gebühren und Entgelte, Familie, Kinder, Grundlagen
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
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Satzung: 01.08.2015 00:00
aktualisiert: 13.01.2016 10:19
Kategorie: Schulen, Gebühren und Entgelte, Familie, Kinder, Grundlagen
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.