Ergänzungssatzung Ortsteil Gispersleben-Viti, Zum Karren (Ergänzungssatzung ERG 004)
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 26 II Nr. 10 und der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung vom 14. April 1998, zuletzt geändert durch das Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung sowie zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof vom 25. Juni 2001 (GVBl. S. 66) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. 08. 2001 folgende Preisordnung der Landeshauptstadt Erfurt, Grabpflege der Stadtverwaltung Erfurt (privatrechtliche Entgelte gegenüber Dritten) - PreisOGrabpfl - beschlossen
Die Landeshauptstadt Erfurt erfüllt die Pflicht des Beseitigens aller im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt anfallenden Tierkörper.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT 489 "Bahnhofsquartier Erfurt", bestimmt die Festlegung als Sanierungsgebiet, um städtebaulich Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände durchführen zu können.
Die Satzung regelt die Benutzung der im Eigentum oder der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Erfurt befindlichen Sportanlagen. Sportanlagen sind Sportplätze, Sporthallen und Sondersportanlagen, die Übungs- und Wettkampfmöglichkeiten für Spezialsportarten bieten, wie z. B. für Eis-, Reit- oder Bahnradsport.
Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen werden für Baumaßnahmen werden für die Baumaßnahme "Wasserweg" einzeln abrechenbare Abschnitte gebildet.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Im Gebiet "Brühl (BRV 468) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
Die Satzung regelt die Gestaltung von Vorgärten in überwiegend gründerzeitlich geprägten Gebieten und Wohnbaugebieten der 1920er und 1930er Jahre in der Landeshauptstadt Erfurt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.