Satzung der Volkshochschule Erfurt
Die Satzung enthält Regeln über die Aufgaben, Träger und Fachbereiche der öffentliche Einrichtung "Volkshochschule Erfurt".
Die Satzung enthält Regeln über die Aufgaben, Träger und Fachbereiche der öffentliche Einrichtung "Volkshochschule Erfurt".
Als öffentliche Einrichtung betreibt die Landeshauptstadt Erfurt Wochenmärkte, z. B. am Domplatz, dem Moskauer Platz und am Roten Berg. Diese Satzung regelt u. a. die Marktzeiten, die Angebote auf dem Wochenmarkt, die Standplätze, die Marktaufsicht und das Verfahren zur Bekanntmachung der Auswahl der Bewerber um die Standplätze auf dem Markt.
Für die Benutzung von Standplätzen auf Wochenmärkten der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren auf Grundlage dieser Satzung erhoben.
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
Nach Maßgabe der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Erfurt wird eine Entschädigung zur Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verbunden notwendigen baren Auslagen und sonstigen persönlichen Aufwendungen gewährt.
Aufgrund der §§ 2, 18, 19 und 26 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBl. Seite 73), in Verbindung mit § 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThBKG) vom 7. Januar 1992 (GVBl. Seite 23) in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1996 (GVBI. S. 320) in Verbindung mit dem § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 33) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in seiner Sitzung am 23.09.1998, zuletzt geändert durch die "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt- FwEntschSEF -" vom 20. Juni 2002, die folgende Satzung beschlossen:
Die Grundstücksteilung in verschiedenen Baugebieten der Landeshauptstadt Erfurt bedarf der Genehmigung. Die einzelnen Bebauungsplangebiete sind in der Teilungssatzung benannt.
Die Landeshauptstadt Erfurt führt ein städtisches Gebäudebestandsverzeichnis (Städtische Gebäudedatei). Zweck dieses Verzeichnisses ist es, ein aktuelles aussagekräftiges Bild über die Zahl, die Struktur und die räumliche Verteilung der Gebäude, der Wohnungen und der Bautätigkeit (Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge) in der Landeshauptstadt Erfurt zu gewinnen.
Die Klarstellungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt grenzt das Gebiet ab, welches als im Zusammenhang bebauter Ortsteil für das Gebiet Bindersleben gilt. Nähere Informationen sind unter den Rubriken: Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanung - Klarstellungssatzungen einsehbar (siehe Link unten).
Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Schmira als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weitere Informationen sind der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.