Ergänzungssatzung ERG 002 Gispersleben-Viti, Kühnhäuser Straße
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Im Gebiet "Brühl (BRV 468) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
Die Satzung regelt die Gestaltung von Vorgärten in überwiegend gründerzeitlich geprägten Gebieten und Wohnbaugebieten der 1920er und 1930er Jahre in der Landeshauptstadt Erfurt.
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
Die Grundstücksteilung in verschiedenen Baugebieten der Landeshauptstadt Erfurt bedarf der Genehmigung. Die einzelnen Bebauungsplangebiete sind in der Teilungssatzung benannt.
Die Landeshauptstadt Erfurt führt ein städtisches Gebäudebestandsverzeichnis (Städtische Gebäudedatei). Zweck dieses Verzeichnisses ist es, ein aktuelles aussagekräftiges Bild über die Zahl, die Struktur und die räumliche Verteilung der Gebäude, der Wohnungen und der Bautätigkeit (Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge) in der Landeshauptstadt Erfurt zu gewinnen.
Die Klarstellungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt grenzt das Gebiet ab, welches als im Zusammenhang bebauter Ortsteil für das Gebiet Bindersleben gilt. Nähere Informationen sind unter den Rubriken: Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanung - Klarstellungssatzungen einsehbar (siehe Link unten).
Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Schmira als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weitere Informationen sind der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).
Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Dittelstedt als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weiter Informationen ist in der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).
Im Gebiet "Äußere Oststadt" (KRV 421) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.