Satzungen

Übersicht

Satzung über die Durchführung einer Befragung zur Erstellung eines Lebenslagenberichtes von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2014 00:00

Gegenstand dieser Satzung ist die Durchführung einer sozialwissenschaftlichen Befragung zur Erstellung eines Berichtes über die Lebenslagen von jungen Menschen in Erfurt. Ziel der Berichterstellung ist es, eine regelmäßig aktualisierte Planungsrundlage für die Jugendhilfe-, Bildungs- und Sozialplanung in Erfurt zu schaffen. Die Befragung stellt eine Form der Beteiligung junger Menschen an Planungsprozessen dar.

Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2014

01.01.2014 00:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für die Haushaltsjahre 2011/2012

11.03.2011 00:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Erfurt (Archivsatzung)

24.08.2005 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt unterhält ein Stadtarchiv als öffentliche Einrichtung. Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung Erfurt und ihren Einrichtungen sowie in den städtischen Eigenbetrieben anfallenden Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu sichten und solche von historischem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen.

Tarifordnung für bürgerlich-rechtliche Nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2002 00:00

Eine bürgerlich-rechtliche (privatrechtlichen) Nutzung von Gemeindestraßen und der in der Baulast der Landeshauptstadt Erfurt stehenden Ortsdurchfahrten von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen bedarf eines schriftlichen Vertrages. Hierzu sind entsprechende Entgelte nach dieser Regelung zu entrichten.


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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1