Satzungen

Übersicht

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr.2 BauGB für das Gebiet "nördlich Sulzer Siedlung (EFN 016)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "nördlich Sulzer Siedlung (EFN 016)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Marbach (MAR 013)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Marbach (MAR 013)"" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "südliche Binderslebener Landstraße/Flughafen (BIN 015)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "südliche Binderslebener Landstraße/Flughafen (BIN 015)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Südlicher Juri-Gagarin-Ring"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Südlicher Juri-Gagarin-Ring" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonders Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bei dem Kreuzchen am Schleifwege (Binderslebener Landstraße) (EFS 010)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Bei dem Kreuzchen am Schleifwege" im Ortsteil Bindersleben und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.


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Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1