Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (VgnStEft)
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Die Landeshauptstadt Erfurt und die Stadtwerke Erfurt Gruppe stifteten bis zum Jahr 2015 einen Zukunftspreis. Mit dem Zukunftspreis wurde das Engagement für zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung Erfurts in allen Lebensbereichen unterstützt werden. Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss zur Drucksache 0881/15 die Aufhebung der Satzung über den Zukunftspreis der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Somit wurde die rechtliche Grundlage zur Vergabe des Zukunftspreises aufgehoben.
Diese Tarifordnung regelt die Entgelte für die Benutzung der Internate für Auszubildende sowie für das Internat des Spezialschulteiles am Albert-Schweitzer-Gymnasium in der Landeshauptstadt Erfurt.
Die Feld- und Waldwegebenutzungssatzung regelt die Benutzung der nichtöffentlichen Feld- und Waldwege, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt befinden.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat am 26.11.2014 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches EW 002 - Nordhäuser Straße beschlossen (Beschluss Nr. 1096/14). Die Aufhebungssatzung wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 4 vom 13.03.2015 rechtsverbindlich.
Die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaSEF) wurde aufgehoben.
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt und Kindertagespflege (KitaBenSEF) wurde am 05.11.2014 vom Stadtrat beschlossen.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.