Satzungen

Übersicht

Benutzungsgebührensatzung bei vorübergehender Unterbringung Obdachloser in Unterkünften der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung)

19.08.2017 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die vorübergehende Unterbringung obdachloser Personen in öffentlich - rechtlichen Unterkünften Benutzungsgebühren. Gebührenpflichtig sind diejenigen Personen, die eine Unterkunft für Obdachlose nutzen (Nutzer).

Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt

24.08.2005 10:41

Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1