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Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT 489 "Bahnhofsquartier Erfurt" gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB (Vollverfahren)

15.05.2001 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT 489 "Bahnhofsquartier Erfurt", bestimmt die Festlegung als Sanierungsgebiet, um städtebaulich Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände durchführen zu können.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1