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Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Gewährung von Zuschüssen der Städtebauförderung im Rahmen eines kleinteiligen kommunalen Förderprogramms für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den innerstädtischen Sanierungsgebieten

08.01.2002 00:00

Auf Grundlage der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Gewährung von Zuschüssen der Städtebauförderung im Rahmen eines kleinteiligen kommunalen Förderprogramms für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in den innerstädtischen Sanierungsgebieten gewährt die Landeshauptstadt Erfurt zur Umsetzung der vielschichtigen Maßnahmen in den Sanierungsgebieten im gewissen Umfang Zuschüsse.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1