Verordnungen

Übersicht

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Erfurt zum Schutz der Blindenleitsysteme

11.07.2014 00:00

Aufgrund der §§ 27 ff., 50 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG), erlässt die Landeshauptstadt Erfurt als örtliche Ordnungsbehörde für das Gebiet der Stadt Erfurt die anhängende Verordnung.

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern (Hausnummernverordnung) der Landeshauptstadt Erfurt

01.04.2015 13:20

Die Hausnummernverordnung dient der einheitlichen Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.

Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Festlegung des räumlichen Wirkungsbereiches von Niederwildhegegemeinschaften

02.10.2010 00:00

Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.

Wochenmarkt-Rechtsverordnung

12.10.1998 00:00

Auf den festgesetzten Wochenmärkten nach der Gewerbeordnung dürfen neben den gesetzlich erlaubten Warenarten (§ 67 Abs. 1 GewO) auch die in der Verordnung aufgeführten Waren angeboten werden.

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt vom 11. März 1996

11.03.1996 00:00

Aufgrund der §§ 19 Abs. 3 und 20 Abs. 1 des Vorläufigen Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (VorlThürNatG) vom 28. Januar 1993 (GVBL. S. 57), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des VorlThürNatG vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 630) und § 29 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO (GVBl. 1993, S. 501), verordnet der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde, zuletzt geändert durch die ”Verordnung über die Änderung von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale” vom 9. Juli 2001:


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