Ausländerbehörde

Kontakt

Herr Heinemann
Leiter
workTel. +49 361 655-7864+49 361 655-7864faxFax +49 361 655-7609
work
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Aufgaben

Hinweis zu Chancen-Aufenthaltserlaubnis ab 02.01.2023

Auf Antrag wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt. Damit bekommen Sie die einmalige Chance, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt zu schaffen.
Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.

Wer ist begünstigt?

Zu den Erteilungsvoraussetzungen für die Chancen-Aufenthaltserlaubnis zählen:

- der aktuelle Besitz oder Anspruch auf eine Duldung
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet zum Stichtag 01.10.2022
  (für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten/Lebenspartner und minderjährigen
   ledigen Kinder genügen kürzere Aufenthaltszeiten),
- Straffreiheit
  Folgende Strafen bleiben dabei außer Betracht:
              -  Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen
              -  Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder
                 dem Asylgesetz
              -  Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten,
- keine wiederholten vorsätzlich falschen Angaben oder Täuschungen über die Identität oder
  Staatsangehörigkeit, die eine Abschiebung aktuell hindern und
- das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Wie können Sie den Antrag stellen?

- Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist NUR mit vorheriger Terminvergabe per E-Mail 
  möglich. Hierzu senden Sie uns eine Terminanfrage per E-Mail an
  auslaenderbehoerde@erfurt.de.
- Übersenden Sie in der Mail dass Ihnen zuletzt von der Ausländerbehörde Erfurt ausgestellte
  aufenthaltsrechtliche Dokument mit.
- Sie leben mit Ehegatten/Lebenspartner und/oder minderjährigen ledigen Kindern zusammen
  in Erfurt? Dann stellen Sie bitte nur einen gemeinsamen Antrag.

Bitte beachten Sie:

Wenn Ihre Duldung durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen wurde, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, stellen Sie den Antrag bitte dort. Die Ausländerbehörde Erfurt kann die Aufenthaltserlaubnis in diesem Fall nicht erteilen.
             

Aktueller Hinweis

Ukrainischen Staatsangehörigen ist es grundsätzlich möglich, sich 90 Tage visumfrei in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten. Eine gesonderte Erlaubnis ist für diesen Zeitraum nicht notwendig.


Für einen darüber hinaus gehenden Aufenthalt melden Sie sich bitte zunächst persönlich in Erfurt im Bürgeramt - Bürgermeister-Wagner-Straße 1 - an und beantragen danach per E-Mail (auslaenderbehoerde@erfurt.de) bei der Ausländerbehörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Sofern Sie Versorgungs- oder Unterbringungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Erfurt hilft, erfurthilft@erfurt.de.

Ergänzend möchten wir auf folgende Informationen hinweisen. Sie sind verfügbar in Deutsch, Ukrainisch und Russisch:

BMI: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine

BAMF: Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland

Hinweis zu Terminen in der Ausländerbehörde

In der Ausländerbehörde kommt es bei der Vorgangsbearbeitung zu Verzögerungen. Die Vorgangsbearbeitung erfolgt priorisiert nach Dringlichkeit und Reihenfolge des Eingangs.

Bitte nehmen Sie von Sachstandsanfragen Abstand, damit sich hier auf die Bearbeitung der Vorgänge konzentriert werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist NUR mit vorheriger Terminvergabe per E-Mail möglich. Hierzu senden Sie uns eine Terminanfrage per E-Mail an auslaenderbehoerde@erfurt.de.

Was bedeutet das für Sie?

Solange Vorsprachen nicht möglich sind, gilt für in Erfurt wohnhafte ausländische Personen folgendes:

Befristete Dokumente zum Aufenthaltsrecht werden von uns als fortbestehend gewertet, bis der Dienstbetrieb in der Ausländerbehörde wieder in vollem Umfang hergestellt und die Bedienung von Personen mit vereinbartem Termin wieder möglich ist. Wir informieren zu gegebener Zeit darüber, wann dies der Fall ist.

Dies gilt auch für alle Nebenbestimmungen dieser Dokumente, insbesondere hinsichtlich zu Art und Umfang einer erlaubten Erwerbstätigkeit.

Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind jedoch nur mit einem noch gültigen Aufenthaltstitel möglich.

Die Ausländerbehörde der Stadt Erfurt unterteilt sich in das Team Ausländerangelegenheiten und das Team Asylangelegenheiten.

Das Team Ausländerangelegenheiten bearbeitet alle befristeten/unbefristeten Aufenthalte in Deutschland zu nachfolgenden Zwecken:

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung/Sprachkurs
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • Aufenthalt für EU-Angehörige
  • Aufenthalt im Rahmen des Thüringer Aufnahmeprogramms
  • Übertragung einer Niederlassungserlaubnis auf einen neuen Pass

Weiterhin werden Verpflichtungserklärungen durch das Team Ausländerangelegenheiten geprüft, bearbeitet und erstellt.

Das Team Asylangelegenheiten bearbeitet alle völkerrechtlichen, humanitären und politischen Aufenthalte in Deutschland.

Die Ausländerbehörde der Stadt Erfurt arbeitet ausschließlich mit einem Terminsystem innerhalb der genannten Sprechzeiten. Voraussetzung für die Bearbeitung aller ausländer- und asylrechtlichen Anliegen ist außerdem, dass Sie Ihren Wohnsitz in Erfurt haben.

Wichtige Hinweise

Bitte informieren Sie sich bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (Ausländerbeschäftigung) benötigen Sie das von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellte Formular Erklärung zum Beschäftigtenverhältnis.

Mein Aufenthaltstitel wird vor dem gebuchten Termin ungültig - ist das ein Problem?

Ihr Aufenthaltstitel war am Tag der Buchung des Termins noch gültig? Dann wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet bis zum gebuchten Termin als fortbestehend betrachtet. Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel. Das bedeutet, Sie können bis zum Termin weiter arbeiten oder studieren.

Wichtig: Voraussetzung ist, dass Sie zum gebuchten Termin im Amt vorsprechen.

Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.

Sprech- und Öffnungszeiten

Für alle weiteren Fragen verweisen wir auf die unten aufgeführten Leistungen. Bei allen weiteren Anliegen können Sie gerne eine E-Mail an auslaenderbehoerde@erfurt.de senden oder zu den Telefonzeiten unter den Rufnummern 0361 655-7864 sowie 0361 655-7865 anrufen:
montags – freitags zwischen 08:30 Uhr und 12:30 Uhr sowie dienstags  zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.
 
Die zugeordneten Bereiche arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung.
 
Wir bitten um Ihr Verständnis.



Sprech- und Öffnungszeiten

nur nach vorheriger Terminvergabe per E-Mail

Verkehrsmittel

Stadtbahn Linie 2 Haltestelle Anger

Stadtbahn Linie 1, 2, 3, 5, 6 Haltestelle Hauptbahnhof

Stadtbus Linie 52, 61, 155, 235, 35 Haltestelle Busbahnhof

Stadtbus Linie 9, 51, 60 Haltestelle Hauptbahnhof

Zugeordnete Struktureinheiten