Allgemeinverfügungen

Allgemeines

Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte, die sich nicht auf einen Einzelfall beziehen. Stattdessen richten sie sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten beziehungsweise bestimmbaren Personenkreis oder betreffen die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit.

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