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ausgeschüttete Wahlurne
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Hier finden Sie Informationen über die Wahlen wie zum Beispiel, die Wahlgebietseinteilung, Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften zu Wahlen und über die Wahlergebnisse der Vergangenheit.

Aktuelle Wahlen und Abstimmungen

26.05.2024 Oberbürgermeisterwahl, Stadtratswahl, Ortsteilbürgermeisterwahlen, Ortsteilratsmitgliederwahlen
09.06.2024 Europawahl, ggf. Stichwahl des Oberbürgermeisters
01.09.2024 Landtagswahl

 

Wahlvorschläge

Die jeweiligen Wahlvorschlagsformulare sind beim Wahlleiter unter wahlbehoerde@erfurt.de abzufordern.

Oberbürgermeisterwahl

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Thür KWO, Anlage 5)

Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärungen des Bewerbers (§ 18 Abs. 3 Satz 1, Anlage 6a)
  • Ausfertigung der Niederschrift (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)
  • Bescheinigung der Wählbarkeit (§ 18 Abs. 3 Satz 7 ThürKWO, Anlage 22) 
    • für Bewerber, die nicht Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Erfurt haben
    • von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes auszustellen

 

Stadtratsmitgliederwahl

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Thür KWO, Anlage 5)

Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärungen des Bewerbers (§ 18 Abs. 2 Nr.1, Anlage 6)
  • Ausfertigung der Niederschrift (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)

 

Ortsteilratsmitgliederwahl

  • Wahlvorschlag (§ 45 Abs. 3 Satz 6 ThürKO i.V.m. § 5 Abs. 4 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt)

Ortsteilbürgermeisterwahl

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 Thür KWO, Anlage 5)

Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärungen des Bewerbers (§ 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Satz 4, Anlage 6a)
  • Ausfertigung der Niederschrift (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)

 

Landtagswahl:

  • Wahlkreisvorschlag (§ 32 Abs. 1 bis 3 ThürLWO, Anlage 9)
  • Zustimmung des Bewerbers (§ 32 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3b) ThürLWO, Anlage 12)
  • Wählbarkeitsbescheinigung (§ 32 Abs. 5 Nr. 2 ThürLWO, Anlage 13)
  • Niederschrift der Aufstellungsversammlung (§ 32 Abs. 5 Nr. 3a) ThürLWO, Anlage 14)
  • Versicherung an Eides statt (§ 32 Abs. 5 Nr. 3 a) ThürLWO, Anlage 15)

 

Formular Unterstützungsunterschriften - bei der Abforderung beim Wahlleiter bitte folgende Informationen mit angeben:

  • Parteiname und Kurzbezeichnung
  • welcher Wahlkreis
  • Bewerber
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • Datenschutzbeauftragter
    • Name
    • Anschrift
    • Telefonnummer
    • E-Mailadresse
  • nur digital oder gedruckt (wenn ja, wie viele Exemplare)

 

Die Einreichung der Wahlvorschläge beim Wahlleiter darf frühestens nach der Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und spätestens am 12.04.2024 bis 18 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie dazu die zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt erscheinende Veröffentlichung.

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