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Schöffen

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Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt. Die nächste planmäßige Wahl findet im Jahr 2013 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 01.01.2014.

Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzu­stellen. Zuständig für die Aufstellung dieser Liste ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Haupt­wohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Erfurt nur Inte­ressierte auf­genommen werden, die mit Hauptwohnsitz in Erfurt gemeldet sind. Andere Be­werber wenden sich bitte an die für sie zuständige Gemeinde.

Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, dass heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss.

Die Landeshauptstadt Erfurt stellt im Vorfeld der kommenden Wahl, voraussichtlich im Frühjahr 2013, eine Vorschlagsliste auf. In der Re­gel erscheint zur Information ein Aufruf im Amtsblatt und im Internet an dieser Stelle werden aktuelle Hinweise eingestellt.

Entsprechend der dann geltenden gesetzlichen Regelungen wird für die Bewerber ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Verfügung gestellt. Dieses ausgefüllte Formular ist die Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme. Da nicht bekannt ist, ob sich die Rechtsgrundlagen bis zur nächsten Wahl ändern werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt leider keine Bewerbungen möglich. 

Bei weiteren Fragen zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) in der Landeshauptstadt Erfurt wenden Sie sich bitte über einen der aufgeführten Informationswege an:

Stadtverwaltung Erfurt
Hauptamt
Statistik und Wahlen
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Tel. 0361 655-1497
Fax 0361 655-1499

E-Mail senden an  wahlbehoerde@erfurt.de

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externe Informationen: Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V.

 

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