Schöffenwahl

Die Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht) werden alle fünf Jahre gewählt.

Allgemeines zur Schöffenwahl 2024

Am 31.12.2023 endet die Amtsperiode der Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht). Für die neue Amtszeit, die am 01.01.2024 beginnt und fünf Jahre dauert, werden im Jahr 2023 die neuen Schöffen gewählt. Die Neuwahl findet nach den Regelungen der §§ 28 – 58 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzen (GVG)  und dem § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) statt.

Zur Vorbereitung der Schöffenwahl hat die Landeshauptstadt Erfurt je eine Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen und die Jugendschöffen aufgestellt.

Die Schöffenwahl findet in der Zeit vom 18.09. – 15.10.2023 am Amtsgericht Erfurt statt.

Die Information der Bewerber über das Ergebnis der Wahl erfolgt durch das Amtsgericht.

Falls Sie Fragen zur Wahl haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Amtsgericht Erfurt.

So erreichen Sie das Amtsgericht Erfurt

 

Schöffen (Erwachsenenstrafrecht)

Die Bewerbungsfrist zur Aufnahme in die Vorschlagsliste als Schöffe (Erwachsenenstrafrecht) ist am 30. März 2023 abgelaufen. Eine Bewerbung für dieses Amt ist nicht mehr möglich.

 

Jugendschöffen (Jugendstrafrecht)

Die Bewerbungsfrist zur Aufnahme in die Vorschlagsliste als Jugendschöffe (Jugendstrafrecht) ist am 14. April 2023 abgelaufen. Eine Bewerbung für dieses Amt ist nicht mehr möglich.

Kontakt

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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

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Postanschrift:
Stadtverwaltung Erfurt
Personal- und Organisationsamt
Statistik und Wahlen
99111 Erfurt

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Steinplatz 1
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