Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

24.03.2006 00:00

Gemäß dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - ElektroG" müssen Altgeräte getrennt erfasst und entsorgt werden.

Ab dem 24. März 2006 treten bundesweit Neuerungen bei der Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft. Die Stadt Erfurt verfügt jedoch bereits über ein Erfassungssystem für Altgeräte, das sich in den zurückliegenden Jahren bewährt hat. Dieses Angebot wird den Erfurter Bürgern unverändert zur Verfügung stehen.

durchgestrichene Tonne