Das Gütesiegel „Erfurt – barrierefrei“ wurde heute erstmals vergeben

20.05.2009 14:00

Die "Apotheke am Krämpfertor" wurde als erste Einrichtung der Stadt mit dem Güte­siegel "Erfurt – barrierefrei" ausgezeichnet. Bereits am 23. Mai 2007 teilte der Apotheker Mattias Pfeifer dem Bürgerbeauftragten und Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Wolfgang Zweigler, seinen Wunsch mit, das Gütesiegel zu erlangen.

In den folgenden Monaten fanden zahlreiche Ortstermine gemein­sam mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe barrierefreies Erfurt statt. In der Folge wurde unter anderem die Orientierungsmöglichkeit für Blinde und Sehbehinderte verbessert, ein Beratungsplatz für Hörbehinderte geschaffen, die Nachtdienstglocke versetzt oder auch der barrierefreie Zugang besser gekennzeichnet. Auch eine Behindertentoilette steht zur Verfügung.  

Auszeichnung mit dem Gütesiegel "Barrierefreies Erfurt"
Apotheker Matthias Pfeifer und Oberbürgermeister Andreas Bausewein schauen,
wo das erstmals vergebene Gütesiegel "Erfurt barrierefrei" an der Apotheke
am Krämpfertor angebracht wird. 

Heute überreichte Oberbürgermeister Andreas Bausewein gemein­sam mit Herrn Zweigler, Mitgliedern des Behindertenbeirates sowie der Arbeitsgruppe das erste Gütesiegel "Barrierefreies Erfurt". "Die Vergabekriterien für das Gütesiegel sind sehr umfangreich. Umso mehr freut es mich, dass sich Herr Pfeifer von der Apotheke am Krämpfertor diesen Herausforderungen gestellt hat und heute das erste Gütesiegel ‚barrierefreies Erfurt’ verliehen wird", lobt Ober­bürgermeister Andreas Bausewein das Engagement Pfeifers. "Ich wäre schön, wenn diese erste Vergabe auch anderen Einrichtungen Ansporn ist."    

Bereits vor vier Jahren wurden die Grundlagen für das Barrierefrei-Siegel geschaffen. Mit Beschluss 101/2005 vom 22. Juni 2005 bestätigte der Stadtrat die Vergabekriterien für das Gütesiegel "Erfurt – barrierefrei". Es wurde eine Kommission eingerichtet, die über die Vergabe des Gütesiegels entscheidet. Zu dieser gehören neben Vertretern verschiedener Gruppen von Menschen mit Behinderungen auch Interessenvertreter von Familien und Senioren sowie Sachverständige der Fachhochschule, der Architekten­kammer Thüringen und der Stadtverwaltung.  

Der Vergabe des Gütesiegels liegt ein Katalog von Grundkriterien und weitere, spezielle Kataloge für bestimmte, öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Gaststätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Museen, Theater, Kinos, Hotels, Sparkassen, Banken, Post, Einzel­handelseinrichtungen, Arztpraxen, Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Freiräume zu Grunde, anhand dessen vorhandene Barrieren erkannt und beseitigt werden können.  

Bewerbungen zur Vergabe des Gütesiegels sind an den Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Zweigler, Rathaus, Zimmer 208, Tel.: 655-1005, Fax: 655-1009, wolfgang.zweigler@erfurt.de zu richten.