Schulstarterpaket ab 1. August

15.07.2009 12:05

Zum 1. August 2009 können Schülerinnen und Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, einen Zuschuss für die Schule in Höhe von 100 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass ein im Haushalt lebender Elternteil Leistungen von der ARGE SGB II Erfurt erhält. Auch Schüler außerhalb des elterlichen Haushalts können Anspruch auf den Zuschuss haben, wenn sie zum 01. August 2009 selbst Leistungen von der ARGE SGB II Erfurt erhalten.

Die Leistung wird für Schüler vom 7. bis zum 14. Lebensjahr ohne gesonderten Nachweis gewährt. Ab Jahrgangsstufe 10, spätestens aber ab Vollendung des 15. Lebensjahres, ist der Schulbesuch nachzuweisen. Dieser Nachweis muss die Schule, die Jahrgangsstufe und das Ende des Schulbesuchs beinhalten und sollte umgehend bei der ARGE SGB II Erfurt eingereicht werden.
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August, beziehungsweise nach Vorlage der Schulbescheinigung.
Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.