Neubau der Riethsporthalle: Fördermittel des Landes über 4,1 Millionen Euro übergeben

30.07.2010 16:45

Aus alt wird neu – das trifft nun auch für die Riethsporthalle zu. Das Gebäude ist in die Jahre gekommen, ein Ersatzneubau wird beste Bedingungen für den Schul- Freizeit- und Spitzensport schaffen. Es ist das erste ÖPP-Projekt im Sportstättenbau Thüringens.

Objektleiterin Rommy Stade, die Vorsitzende des Stadtsportbundes Birgit Pelke, Oberbürgermeister Andreas Bausewein und Sozialministerin Heike Taubert (v.l.n.r.) stehen vor der Riethsporthalle. Der Oberbürgermeister und die Soziaklministerin halten den Fördermittelscheck von 4.100.000,00 Euro vor sich.
Foto: Objektleiterin Rommy Stade, die Vorsitzende des Stadtsportbundes Birgit Pelke und Oberbürgermeister Andreas Bausewein freuen sich über die finanzielle Förderung des Landes, überreicht durch Sozialministerin Heike Taubert (v.l.n.r.). Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Heute übergab Thüringens Sozialministerin Heike Taubert den Fördermittelbescheid zum Ersatzneubau der Riethsporthalle an Oberbürgermeister Andreas Bausewein.

Der Erfurter Stadtrat hatte bereits im Jahr 2003 die Konzeption zur Schaffung "eines breitensportlich orientierten Sportzentrums Nord" beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Errichtung eines Ersatzneubau für die Riethsporthalle geprüft, da eine Sanierung der in den 1970er Jahren errichteten Riethsporthalle als unwirtschaftlich eingeschätzt wurde.

Eine 2008 erstellte Zielplanung durch ein Erfurter Büro ging von geschätzten Baukosten von ca. 12,1 Mio Euro (Hallenersatzbau und Wettkampfanlage für Leichtathletik) aus. Nachdem im April 2008 eine Förderung von etwa 4 Mio Euro durch den Freistaat für den Ersatzneubau der Riethsporthalle als Pilotprojekt für eine Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP, auch als PPP bezeichnet) im Sportstättenbau in Aussicht gestellt wurde, konnte mit der konkreten Vorbe­reitung begonnen werden.

Eine im August 2008 vorgelegte vorläufige ÖPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass der Ersatzneubau im Rahmen eines ÖPP-Vorhabens im Vergleich zur konventionellen Beschaffung die wirtschaftlichere Alternative ist. Es wurde ein Einsparungspotential von ungefähr 8 Prozent prognostiziert.

Im Januar 2009 beauftragte der Stadtrat den Erfurter Sportbetrieb, das Vorhaben Ersatzneubau Riethsporthalle auf der Basis eines ÖPP-Projektes zu realisieren und ein   dafür geeignetes Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Der durch die interessierten Bieter zu erbringende Leistungsumfang umfasste Planung, Finanzierung, Bau und einen 25-jährigen Betrieb der zu errichtenden neuen Riethsporthalle. Für das Vergabeverfahren wurde eine städtische Projektgruppe unter Federführung des Erfurter Sportbetriebes gebildet.

Ab Mai 2009 wurde unter Einbeziehung eines kompetenten Beratungsbüros - VBD Berlin - ein entsprechendes europaweites Vergabeverfahren vorbereitet und vom September 2009 bis April 2010 durchgeführt. Im Ergebnis des Verfahrens wurde nach zwei Auswertungsrunden aus den Angeboten von zunächst fünf Bietern das Angebot der Bietergemeinschaft Bilfinger Berger Hochbau GmbH/HSG Zander GmbH als das wirtschaftlichste mit Investitionskosten von ca. 10,1 Mio Euro ermittelt.

Dieses Angebot wurde gemäß dem im September 2009 im Freistaat Thüringen für verbindlich erklärten Leitfaden der Finanzministerkonferenz für PPP-Wirtschaftlichkeitsvergleiche in einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einer herkömmlichen Beschaffung verglichen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die im Ausschreibungsverfahren ermittelte ÖPP-Variante um etwa 15 Prozent wirtschaftlicher ist, als eine konventionelle Beschaffung. Ge­genüber der Zielplanung aus 2008 bedeutet dies eine Kosteneinsparung von ungefähr 2 Mio Euro. Dies zeigt, welche Einsparpotentiale ÖPP-Vorhaben ermöglichen.

Im Mai 2010 bestätigte der Erfurter Stadtrat die Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens und den Vorschlag, den Auftrag an die Bietergemeinschaft Bilfinger Berger GmbH/HSG Zander zu vergeben. Das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilte im Juni 2010 die erforderliche kommunalaufsichtliche Genehmigung zu diesem Rechtsgeschäft.