Bebauungsplan BRV590 Kindertagesstätte Puschkinstraße

10.01.2011 11:03

Die Stadtverwaltung Erfurt schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte (Ersatzneubau - Integrative Kindertageseinrichtung "Haus der fröhlichen Strolche"). 

Mit dem Bebauungsplan BRV 590 "Kindertagesstätte Puschkinstraße" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau einer Kindertagesstätte (Ersatzneubau - Integrative Kindertageseinrichtung "Haus der fröhlichen Strolche") westlich der Puschkinstraße geschaffen werden.
Für eine geordnete funktionelle und räumliche Entwicklung dieses Vorhaben und seine Einbindung in die Stadtstruktur ist eine verbindliche Bauleitplanung unverzichtbar.

Der die heutige zweigeschossige Kindertagesstätte ersetzende Neubau ist nach einem Testentwurf zweigeschossig mit einer Höhe von max. 8,0m. Die Gesamtanlage im Blockinnenbereich wird von der Puschkinstraße für Nutzer und Besucher auch mit ihren Kfz-Stellplätzen erschlossen. Frei- und Spielflächen befinden sich durch den Neubau abgeschirmt im Blockinnenbereich. Der Neubau im nordöstlichen Grundstücksteil ersetzt nach seiner Errichtung das bestehende Gebäude, welches dann abgetragen wird.

Eine potentielle Bebaubarkeit für Wohnnutzungen der an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Osten angrenzenden Grundstücke (westlich der Puschkinstraße) ist berücksichtigt.