Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung

10.07.2012 08:00

Bei routinemäßigen Qualitätskontrollen wurden an den Übergabestellen des Fernwassers im Versorgungsgebiet der ThüWa ThüringenWasser GmbH E. Colibakterien festgestellt. Die zuständigen Gesundheitsämter von Erfurt und Sömmerda haben daher für das Versorgungsgebiet der ThüWa ein Abkochgebot erlassen.

Grafik: Trinkwasserversorgungsgebiet mit Abkochgebot

Für die Abnehmer (siehe Karte Versorgungsgebiet) heißt es, dass bis auf Widerruf das Trinkwasser nur in abgekochtem Zustand für die Nahrungszubereitung zu verwenden ist. Das Wasser ist mindestens 5 Minuten sprudelnd zu kochen, um es unbedenklich nutzen zu können. Die Nutzung elektrischer Wasserkocher ist dafür nicht ausreichend. Bei dem erlassenen Abkochgebot handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Zum Duschen und Baden oder zur Nutzung im Haushalt (Geschirrspüler, Waschmaschine) kann das Wasser aus dem Trinkwassernetz auch weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.

Als rein vorsorgliche Maßnahme erteilte das Gesundheitsamt ein Abkochgebot. Das heißt, dass bis auf Widerruf das Wasser fünf Minuten sprudelnd zu kochen ist, das für folgende Zwecke verwendet wird:

  • zum Trinken und zur Zubereitung von Getränken (Schorlen, Tee usw.)
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
  • zum Abwaschen von Salaten, Obst, Gemüse
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, medizinische Mundpflege, etc.).

Die Körperpflege (Duschen, Baden, Zähneputzen) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern das Wasser nicht getrunken wird bzw. in offene Wunden gelangt.
Zu Reinigungszwecken, der Toilettenspülung, der Versorgung von Haustieren und Vieh ist kein Abkochen erforderlich.

Die Thüringer Fernwasserversorgung arbeitet daran, die Ursachen schnellstmöglich festzustellen und zu beheben. Zur Sicherheit der Abnehmer werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt an allen Fernwasser-Übergabestellen, den Hochbehältern der ThüWa zusätzliche Wasserproben entnommen und untersucht. Das Gesundheitsamt entnimmt in sensiblen Einrichtungen (Krankenhäusern, Dialysen, Pflegeheimen, Kindereinrichtungen) Wasserproben und lässt diese im Wasserlabor des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz untersuchen.

Erste Ergebnisse dieser Beprobungen liegen am 12. Juli gegen 18 Uhr vor.

Vorsorglich erhöhten die Thüringer Fernwasserversorgung und die ThüWa GmbH mit Zustimmung des Gesundheitsamtes die zulässige Chlordosierung zur Trinkwasserdesinfektion. Dabei kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.

Bitte unterrichten Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn von dieser Maßnahme.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.