Örtliche Geschwindigkeitsreduzierung

11.07.2013 10:46

Im Abschnitt der Binderslebener Landstraße zwischen den Einmündungen Am Tennisplatz und Überm Born wird aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen angeordnet.

Alle Kraftfahrer werden um Beachtung der neuen Regelung gebeten, die zum 25. Juli 2013 wirksam werden soll.