Erhöhter Schutz an Stillen Tagen gemäß Thüringer Feiertagsgesetz

26.09.2014 10:40

Aus gegebenem Anlass verweist das Bürgeramt der Stadt Erfurt auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften an Stillen Tagen nach dem ThürFtG:

Nach § 6 Thüringer Feiertagsgesetz ist am Volkstrauertag (16.11.2014) und am Totensonntag (23.11.2014) jeweils ab 3:00 Uhr verboten:

  1. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb,
  2. öffentliche sportliche Veranstaltungen,
  3. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung des Tages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

Am Heiligen Abend (24.12.2014) gelten die Verbote der Nummern 2 und 3 ab 15:00 Uhr.