Überprüfung der Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge

11.04.2016 12:45

Wenn es für die Drehleiter der Feuerwehr zu eng wird, weil parkende Kraftfahrzeuge die ungehinderte Fahrt einschränken.

Am 31.03.2016 begleitete ein Team des Mitteldeutschen Rundfunk mit seiner Kamera die Mitarbeiter des Bürgeramtes, des Tiefbau- und Verkehrsamtes und der Feuerwehr bei der periodischen Überprüfung der Befahrbarkeit der öffentlichen Straßen mit der Drehleiter der Feuerwehr. Nachdem die Wohngebiete Wiesenhügel, Herrenberg, Rieth und Roter Berg in der Vergangenheit befahren wurden, fand in diesem Frühjahr eine Überprüfung ausgewählter Straßen in der Altstadt statt. Die Erfurter Altstadt mit ihrem historischen Stadtkern und den damit verbundenen engen Straßen stellt eine besondere Herausforderung für die Fahrzeuglenker von Großfahrzeugen dar. Handelt es sich bei einem solchen Fahrzeug um eine Drehleiter der Feuerwehr, so ist das Erreichen aller Häuser immer dann von Bedeutung, wenn der zweite Rettungsweg über dieses Fahrzeug sichergestellt werden muss. Kommen jetzt noch Hindernisse wie falsch oder gedankenlos abgestellte Kraftfahrzeuge hinzu, wird der Einsatz der Drehleiter verzögert und im schlimmsten Fall nicht möglich.

Bei der Kontrollfahrt wurden 27 Fahrzeuge festgestellt, die die ungehinderte Fahrt der Drehleiter einschränkten. Die Halter dieser Fahrzeuge werden mit einem sogenannten Verwarngeldangebot in Höhe von 10 bis 35 Euro rechnen müssen.  Für zwei weitere Fahrer wird es wesentlich teurer werden. Ihre Fahrzeuge sollten abgeschleppt werden und das ausführende Unternehmen war bereits auf Anfahrt zur Einsatzstelle. Nur Ihr rechtzeitiges Erscheinen und Umsetzen ihres Pkw verhinderte ein Abschleppen. Auf sie kommen Kosten über 100 Euro zu.

Gemeinsam mit dem Bürgeramt wird die Feuerwehr diese Überprüfungen weiterhin durchführen, um allen Fahrzeuglenkern zu zeigen, welchen Platz die Drehleiter der Feuerwehr benötigt um schnell und gefahrlos die Einsatzstelle zu erreichen.