Flächennutzungsplan jetzt wirksam

20.06.2006 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt hat in ihrem Amtsblatt Nr. 11 vom 27. Mai (Seite 8) die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bekannt gegeben. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan nach etwa zehnjähriger Bearbeitungszeit jetzt wirksam.

Mit einem Faltblatt möchte die Stadtverwaltung interessierte Bürger über den Abschluss des Verfahrens informieren und einen Überblick über Inhalt und Ziele des Planes geben. Oberbürgermeister Manfred Ruge, in dessen Amtszeit der Flächennutzungsplan in guter Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtrat erarbeitet wurde, hat dieses Faltblatt mit einem Grußwort eingeleitet. Federführend wurde der Flächennutzungsplan im Dezernat Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaftsförderung und dort im Stadtentwicklungsamt erarbeitet.
Stadtentwicklungsbeigeordneter Ingo Mlejnek unterstrich die Bedeutung des nunmehr genehmigten Flächennutzungsplanes für die Stadt Erfurt. "So können z. B. Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, schneller rechtskräftig werden", sagte er. Ein dreimonatiges Genehmigungsverfahren entfiele nun.

Interessierten Bürgern wurde der Flächennutzungsplan-Entwurf immer wieder in öffentlichen Auslegungen vorgestellt. Das Verfahren begann 1996 mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Dieser erste Schritt diente dazu, die Belange der Bürger und der öffentlichen Versorgungsträger, der Vereine und Verbände unter Einbeziehung des Stadtrats zu erkunden, einzuarbeiten und dann mit der ersten öffentlichen Auslegung der Öffentlichkeit erneut vorzustellen. Dieser ersten öffentlichen Auslegung folgten noch drei weitere. Nicht alle Wünsche konnten berücksichtigt werden, denn "die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und Umwelt schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodenordnung gewährleisten," zitiert Mlejnek das Baugesetzbuch. Um diesem Grundsatz zu entsprechen, wurden die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen.

Ab Juli wird die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite über den Flächennutzungsplan informieren. Möchte man tiefer in die Materie einsteigen, ist ein Besuch im Bauinformationsbüro in der Löberstraße 34 ratsam. Dort hängt der Flächennutzungsplan im Maßstab 1:10 000 aus, und der Erläuterungsbericht kann eingesehen werden. Im Stadtentwicklungsamt, Fischmarkt 11, geben die Mitarbeiter gern darüber Auskunft. Dort sind gegen eine Gebühr auch Auszüge aus dem Plan erhältlich. Anhand dieser Auszüge kann man sich beispielsweise darüber informieren, ob Grundstücke für eine bauliche Entwicklung vorgesehen sind oder nicht.