Baumschäden nach Sturm

30.01.2007 00:00

Nach heftigen Stürmen ist erfahrungsgemäß mit Schäden an Bäumen zu rechnen. Kleinere Schäden, die mit einem fachgerechten Rückschnitt an dem Baum zu beheben sind, liegen in  der Verantwortung des Eigentümers und sind nicht mitteilungspflichtig. Das Umwelt- und Naturschutzamt weist jedoch darauf hin, dass Pflege- bzw. Rückschnitte von fachlich geschulten Personen durchzuführen sind.

Sollte der Baum infolge des Schadens eine unmittelbar drohende Gefahr darstellen, kann der Baum gemäß § 5 Abs. 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt sofort gefällt werden. Diese Fällung ist unverzüglich dem Umwelt- und Naturschutzamt schriftlich mitzuteilen. Das Vorliegen einer "Gefahr in Verzug" ist z.B. durch ein Foto nachzuweisen. Im Nachgang erfolgt dann behördlicherseits die Anordnung einer angemessenen Ersatzpflanzung.