OB erhebt Einspruch gegen die Entscheidung des Thüringer Verwaltungsamtes zur Aufenthaltserlaubnis der Familie Sönmez
„Familie Sönmez steht ein Aufenthaltsrecht nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz zu“, so Bausewein. Ein entsprechender Schriftsatz wird unverzüglich nach Weimar gesandt.
Seit August 2005 befindet sich die kurdische Familie Sönmez im Kirchenasyl in der Lutherkirche. Mit der neuen Bleiberechtserklärung der Innenministerkonferenz vom November vergangenen Jahres, können Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis direkt bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Im Falle Sönmez sprach sich die Erfurter Ausländerbehörde für ein Bleiberecht aus.