Stadt Erfurt, Bauministerium und Thüringer Landeskirche unterzeichnen "Letter of Intent"

18.04.2007 00:00

"Sicherheit vor den Entscheidungen der Synoden"

Vor den Synodaltagungen der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen unterzeichneten am 17. April Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein, der Minister für Bau und Verkehr, Andreas Trautvetter, sowie Oberkirchenrat Stefan Große, Finanzdezernent der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), einen „Letter of Intent“.

In dieser gemeinsamen Absichtserklärung wird der EKM der Gesamtkomplex Collegium maius als künftiger Sitz des Kirchenamtes angeboten. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich die Synoden der beiden evangelischen Kirchen für einen Sitz des Kirchenamtes und/oder des Bischofssitzes in der Lutherstadt Erfurt aussprächen. Der Letter of Intent könnte bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein“, erklärt Oberbürgermeister Andreas Bausewein.

„In dieser Vereinbarung verpflichten sich das Land und die Stadt Erfurt, 6,5 Millionen Euro aus Mitteln der Städtebauförderung zur Verfügung zu stellen, sollten die Synoden der Thüringer Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen entsprechende Beschlüsse fassen. Die Kirche hat damit sozusagen eine Garantieerklärung des Landes in der Hand“, so der Minister für Bau und Verkehr Andreas Trautvetter. „Wenn die Beschlüsse nicht zustande kommen, wird die Vereinbarung gegenstandslos.“

Dankbar zeigt sich Oberkirchenrat Stefan Große angesichts der Unterzeichnung: „Der ‚Letter of Intent’ gibt den Synoden vor ihrer Entscheidung die Sicherheit, dass das Finanzkonzept aufgeht. Er nimmt die Synodenentscheidung nicht vorweg.“

Die Synoden der Thüringer Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen tagen parallel vom 19. bis 21. April in Lutherstadt Wittenberg. Am 21. April werden sie getrennt über den Vorschlag der Föderationskirchenleitung abstimmen, die beiden Landeskirchen zur Vereinigten Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zusammenzuschließen. Für eine Annahme des Vorschlages ist in beiden Synoden eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Zur Beschlussfassung wird den Synoden der Entwurf für einen Vereinigungsvertrag vorliegen. Nach diesem soll die Vereinigung der beiden Partnerkirchen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das gemeinsame Kirchenamt soll in Erfurt sein, der Sitz des gemeinsamen Bischofs in Magdeburg. Den Synoden liegt auch ein Beschlussvorschlag der Kirchenleitungen beider Landeskirchen vor, die kirchlichen Eigenmittel für die Errichtung des gemeinsamen Kirchenamtes in Erfurt auf 5 Millionen Euro zu begrenzen.