Ungestörte Gartenzeit

11.05.2007 00:00

"Ein schöner Rasen will gepflegt sein", denkt sich der Kleingärtner und geht frisch ans Werk. Mit Schwung und Elan wird der Rasenmäher angeworfen und dann geht es los. So oder so ähnlich beginnen pünktlich zum Start der Gartensaison in jedem Jahr wieder aufs Neue Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen ruhestörendem Lärm. Um künftig Ärger vorzubeugen, weist das Umwelt- und Naturschutzamt auf die rechtlichen Bestimmungen hin. Folgendes ist bei der Nutzung motorbetriebener Rasenmäher und Schredder zu beachten:

Der Betrieb in Wohn- und Erholungsgebieten ist nur zulässig von Montag bis Sonnabend jeweils von 7 Uhr bis 20 Uhr.
Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler dürfen nur Montag bis Sonnabend zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr betrieben werden.
In jedem Fall gilt: An Sonn- und Feiertagen nie!

Die Nichteinhaltung der benannten Betriebszeiten kann mit Bußgeldern geahndet werden. Halten Sie bitte die Betriebszeiten ein und schonen Sie so die Nerven ihrer Nachbarn und Ihren Geldbeutel.

Auch sollten Sie besonders am Sonnabend in den Mittagszeiten zwischen 12 und 15 Uhr den Rasenmäher oder Schredder nicht betreiben, da kleine Kinder sowie kranke und gestresste Nachbarn sich meist in dieser Zeit erholen. Denken Sie daran, dass es auch Ihnen einmal schlecht gehen kann und dass Sie dann eine ungestörte Mittagsruhe benötigen.
Bitte beachten Sie, dass neben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften auch privatrechtliche Vereinbarungen (z. B. Kleingartensatzungen, Hausordnungen) strengere Regelungen zu den Betriebszeiten enthalten können.