Bebauungsplan für das Bahnhofsquartier

25.10.2007 00:00

Der Stadtrat hat am 19. September die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Bahnhofsquartier beschlossen. Damit sollen einige wichtige städtebauliche Ziele gesichert werden, die für eine geordnete Entwicklung der Gebiete nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen weiter verfolgt werden.
Die besonderen Gunstbedingungen des Quartiers für die Ansiedlung von Büro- und Dienstleistungsflächen sollen konsequent genutzt werden.

Die vorhandene kleinstrukturierte Nutzungsvielfalt ist zu erhalten, zu stabilisieren und zu entwickeln. Hierdurch bleibt die Identität des Gebietes langfristig gewahrt. Dies betrifft vor allem die Bahnhofstraße, Schmidtstedter Straße und die Thomasstraße.
In den Bereichen entlang der Bahnhofstraße, dem Willy-Brandt-Platz und der Kurt-Schumacher-Straße sollen zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Kultur und der Verwaltung entstehen. Im Bereich entlang der Bahnhofstraße ist die Unterbringung von Handelseinrichtungen vorgesehen.
Das Bahnhofsquartier soll insgesamt als maßstäblich auf den historischen Stadtgrundriss und die vorhandenen Gebäude angepasstes Gebiet entwickelt werden. Die heutigen Brachflächen sollen verträglich mit der vorhandenen quartierstypischen Bau- und Nutzungsstruktur wieder bebaut werden.
Das Quartier soll als qualitätsvoller Einkaufsbereich der Kernstadt entwickelt werden. Die Attraktivität und die vorhandene kleinteilige Einzelhandelsstruktur muss daher vor Verdrängungsprozessen durch höherrentierliche Nutzungen, die städtebauliche Missstände verursachen können, gezielt geschützt werden. Besonders sexgewerbliche Vergnügungsstätten, wie z. B. Peep-Shows, Striptease- und Life-Sex-Lokale, Sauna-Clubs, Sex-Kinos u. a., aber auch bereits Häufungen von Sex-Shops oder Spielhallen führen aufgrund der hohen Renditen dieser Nutzungen zu einem erheblichen Anstieg der erzielbaren Ladenmieten auch im Umfeld, mit dem andere Einzelhandelssortimente in der Regel dann nicht mehr Schritt halten können. Darüber hinaus wird durch die fehlenden oder abgeklebten Schaufensterflächen von Sex-Shops und sexgewerblichen Vergnügungsstätten die Attraktivität des Straßenraumes beeinträchtigt.
Insgesamt könnte hierdurch die Existenzgrundlage der umgebenden Einzelhandelsgeschäfte im Bahnhofsquartier gefährdet werden. Es käme zu Verdrängungsprozessen und im Ergebnis zu einer weiteren Verschlechterung des Warenangebotes im Umfeld, insgesamt also zu erheblichen Strukturveränderungen, der die Steuerungselemente dieses Bebauungsplanes entgegengesetzt werden sollen.