Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Windischholzhausen - An der Schellrodaer Straße"

07.02.2008 00:00

Der Stadtrat Erfurt hat in seiner Sitzung am 23. Januar den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windischholzhausen - An der Schellrodaer Straße" im beschleunigten Verfahren gefasst.

Für eine Teilfläche von etwa 1,90 Hektar an der Schellrodaer Straße werden folgende Planungsziele angestrebt: geordnete städtebauliche Entwicklung als ein allgemeines Wohngebiet, Aufsiedlung mit Einfamilienhäusern, Sicherung der örtlichen Erschließung und Durchwegung sowie der Ortsrandbegrünung, Beachtung geschützter Biotope und naturnah entwickelter Randbereiche des Teiches sowie Beachtung gesunder Wohnverhältnisse durch Abstand der Wohnbebauung zur Schellrodaer Straße.

Der Beschluss kann im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34, Erdgeschoss, in der Zeit vom 25. Februar bis 28. März eingesehen werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan "An den Teichen", aufgestellt von der Gemeinde Windischholzhausen vor der Eingemeindung 1994, setzt im Teilbereich an der Schellrodaer Straße ein Mischgebiet zur Ansiedlung von Wohnen und Gewerbe fest. Bisher erfolgte die Aufsiedlung mit Einfamilienhäusern im westlichen Abschnitt. Der östliche Abschnitt mit für ein Mischgebiet typischer Gewerbenutzung steht bis heute auf Grund mangelnder Nachfrage leer.
Für den Teilbereich an der Schellrodaer Straße besteht keine Nachfrage und städtebauliche Notwendigkeit der Zulässigkeit der für ein Mischgebiet typischen Gewerbenutzung. Stattdessen ist die Aufsiedlung und Abrundung mit Einfamilienhäusern im Sinne eines allgemeinen Wohngebietes städtebaulich sinnvoll und schließt die von der Stadt vorangetriebene Entwicklung von Windischholzhausen als Wohnstandort mit Einfamilienhäusern im Erfurter Südosten ab.

Die Nahversorgung mit Einzelhandel, Infrastruktur und ÖPNV-Anbindung ist heute gegeben. Die Ver- und Entsorgung der Bauflächen, eine Durchwegung, die Beachtung geschützter Biotope und naturnah entwickelter Randbereiche des Teiches sowie die gesunden Wohnverhältnisse in Bezug zur prognostizierten Verkehrsbelegung der Schellrodaer Straße sind in einem aufzustellenden Bebauungsplan verbindlich zu regeln und nach erster Vorabschätzung machbar. Der Bebauungsplan dient der Nutzbarmachung von leerstehenden Flächen im beplanten Bereich und der Innenentwicklung.