Einführung des Bewohnerparkens im Gebiet Huttenplatz

28.08.2008 00:00

Mit Wirkung vom 1. November 2008 wird das Gebiet um den Huttenplatz als neues Bewohnerparkquartier ausgeschildert. Dies ist das Ergebnis der planerischen Voruntersuchung und der Auswertung einer Informationsveranstaltung mit den Bewohnern und Gewerbetreibenden. Damit wird eine Lücke in der flächigen Bevorrechtigung der Stellplatznutzung im öffentlichen Straßenraum zu Gunsten der Innenstadtbewohner geschlossen und der Belastung durch den Parksuchverkehr und das Parken Dritter entgegengewirkt. Das Bewohnerparken ist ausschließlich zur Verbesserung der Parksituation für Bewohner gedacht. Gewerbetreibenden kann diese Ausnahme nicht gewährt werden. Im Bereich werden ausreichend Stellflächen zum Kurzzeitparken für Besucher eingerichtet.

Das Bewohnerparkgebiet "K" umfasst folgende Straßenzüge: Johannesufer, Wallstraße, Am Johannestor, Grünstraße, Huttenstraße, Kronenburggasse, Müllersgasse, Steinstraße, Pfeiffersgasse, Schlüterstraße 3-8, Boyneburgufer 1-6, Weidengasse, Johannesstraße 62-112, Venedig 2-2a.

Die betroffenen Bewohner können ab 2. September zu den üblichen Sprechzeiten im Tiefbau- und Verkehrsamt, Abteilung Verkehr, Johannesstraße 173, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Nachweis des amtlich gemeldeten Wohnsitzes in einer der betroffenen Straßen bzw. Häuser (auch Nebenwohnsitz, wenn der Hauptwohnsitz mindestens 50 km entfernt ist)
  • Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie gegebenenfalls Bestätigung des Halters, dass die dauerhafte Nutzung übertragen wurde
  • Im bewohnten Haus darf keine Tiefgarage oder anderweitige Abstellmöglichkeit vorhanden sein.
  • Die derzeitigen Gebühren betragen 13 Euro für 6 Monate, 25 Euro für ein Jahr oder 50 Euro für 2 Jahre.

Die Kraftfahrer werden um Beachtung der neuen Beschilderung gebeten.