Hundebestandsaufnahme in der Landeshauptstadt Erfurt

06.11.2008 00:00

Der Stadtrat hat am 20. Februar 2008 beschlossen, den Hundebestand in der Stadt Erfurt durch ein geeignetes privatwirtschaftliches Unternehmen ermitteln zu lassen. Nach Beschluss und Veröffentlichung im Amtsblatt am 4. Juli 2008 der erforderlichen Änderung der Hundesteuersatzung wurde die Firma Adler Kommunalservice Deutschland GmbH, Aachen, mit der Durchführung im Zeitraum 17. November 2008 bis zum 15. April 2009 beauftragt. Die Maßnahme hat das Ziel, steuerlich bisher nicht gemeldete Hunde zu ermitteln. Die Hundebestandsaufnahme soll in erster Linie im Sinne der Steuergerechtigkeit gegenüber den Hundehaltern, die ihre Tiere ordnungsgemäß angemeldet haben, verstanden werden.

Die Mitarbeiter der Firma sind mit einem von der Stadt ausgestellten Ausweis ausgestattet, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. Sie sind werktags bis 20 Uhr im Einsatz, suchen systematisch alle Haushalte in Erfurt auf und führen die Befragung an der Wohnungs-/Haus-/Grundstückstür durch.

Wenn an der Tür nach einem Hund gefragt wird, ist man nicht verpflichtet, Auskunft zu geben, sofern im Haushalt kein Hund gehalten wird. Wird aber ein Hund gehalten, sind die volljährigen Einwohner nach § 10 Abs. 5 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSErf) verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Auskunft über Name, Vorname und Adresse des Hundehalters sowie Rasse, Alter bzw. Wurfdatum und Geschlecht des Hundes zu erteilen.
Die Außendienstmitarbeiter der Firma haben keine Informationen darüber, wer bereits Hundesteuer zahlt. Es ist ihnen untersagt, dazu Auskünfte zu verlangen, sondern bei an sie gestellte diesbezüglichen Fragen ein Informationsblatt der Stadtverwaltung auszuhändigen und auf die Hundesteuerstelle der Stadt zu verweisen.

Unabhängig davon werden alle Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, nachdrücklich aufgefordert, ihrer Meldepflicht unverzüglich nachzukommen. Sie sind dazu ohne nochmalige gesonderte persönliche Aufforderung und unabhängig von ihrer Pflicht zur Auskunftserteilung anlässlich der Hundebestandsaufnahme nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet.
Festgestellte Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes seine gültige sichtbar befestigte Steuermarke trägt. Nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSErf) vom 28.02.2005 unterliegt das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt der Besteuerung.

Die Hunde-Steuersätze betragen jährlich:

  • für den Ersthund                                 72,00 Euro
  • für den Zweithund                               96,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund                    120,00 Euro
  • für einen gefährlichen Hund                528,00 Euro

Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Zucht, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind insbesondere Bullterrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzung bis zur 1. Elterngeneration mit anderen Hunden. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 2 nicht vorliegt. Als gefährliche Hunde gelten auch die Hunde, die von der Ordnungsbehörde gemäß § 1 der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer Erlaubnis nach § 3 Thüringer Gefahren-Hundeverordnung bedürfen.

Die Hundesteuersatzung wurde im Amtsblatt Nr. 5 vom 18. März 2005 der Landeshauptstadt Erfurt veröffentlicht und kann auch im Internet unter: www.erfurt.de, Rubrik: Rathaus, Stadtrecht, Satzungen eingesehen werden.

Häufig in diesem Zusammenhang gestellte Fragen werden wie folgt beantwortet:

Wo sind Anmeldeformulare erhältlich?
Anmeldeformulare erhalten Sie in der Abteilung Steuern der Stadtkämmerei, in jedem Bürgerservicebüro der Stadtverwaltung oder im Internet unter: www.erfurt.de, Rubrik: Rathaus, Stadtverwaltung, Ämter, Stadtkämmerei, Steuern, Gewerbesteuer/Allgemeine Steuern, Formulare, Hundesteuer.
Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, Stauffenbergallee 18, Zimmer 120:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Wie erfolgt die Anmeldung?
Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular kann der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, zugeschickt werden. In der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, oder den Bürgerservicebüros werden Ihnen Mitarbeiter aber auch gern beim Ausfüllen des Formulars behilflich sein.
Bei Fragen zur Hundesteuer können Sie sich telefonisch direkt an das Aufgabengebiet Hundesteuer, Tel.-Nr. 0361 655-2534 oder -2538 wenden.

Ab wann ist der Hund anzumelden?
Wer im Gebiet der Stadt Erfurt einen über drei Monate alten Hund hält, hat diesen innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, bei der Stadtverwaltung Erfurt anzumelden. Erfolgt die An- oder Abmeldung im laufenden Kalenderjahr, so wird eine anteilige Berechnung durchgeführt.

Wie ist der Werdegang nach Abgabe des Anmeldeformulars?
Dem Steuerpflichtigen werden der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke zugesandt. Steuerbescheide werden danach nur noch bei Veränderungen in der Hundehaltung verschickt, d. h. es gibt keine wiederkehrenden Jahresbescheide mehr. Bitte beachten Sie dies für Ihre eigene unerlässliche Überwachung der rechtzeitigen Überweisung der fälligen Hundesteuern zur Vermeidung von überraschenden Mahnungen der Stadtkasse mit zusätzlichen Gebühren, sofern Sie der Stadtkasse keine Einzugsermächtigung erteilen wollen.

Wann und wie ist der Hund abzumelden?
Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb von 14 Tagen mit entsprechendem Nachweis mitzuteilen. Die Steuermarke ist abzugeben.

Wie ist der Werdegang nach Abgabe des Abmeldeformulars?
Dem Steuerpflichtigen wird ein Aufhebungsbescheid zugesandt.

Was ist bei den Hundesteuermarken zu beachten?
Der Hundehalter erhält von der Stadtverwaltung Erfurt eine Steuermarke. Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben. Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Hundehalter nach Vorlage des Steuerbescheides und Zahlung einer Verwaltungsgebühr (derzeit 1,00 Euro) eine Ersatzmarke in der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, ausgehändigt. Die Steuermarken besitzen grundsätzlich mehrere Jahre ihre Gültigkeit. Erfolgt eine Neuvergabe, so wird die Steuermarke dem Steuerpflichtigen zugesandt. Die Steuermarke hat der Hund außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks sichtbar zu tragen. Im Mai 2005 wurden neue Hundesteuermarken verschickt. Früher ausgegebene haben damit ihre Gültigkeit verloren.

Was ist bei der Zahlung mittels Lastschrifteinzug zu beachten?
Auf Grund des Hundesteuermoduls im Datenverarbeitungsprogramm erfolgt bei Einwilligung zum Lastschriftverfahren der Einzug der fälligen Beträge quartalsweise (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).  

Gewerbesteuer/Allgemeine Steuern