Ehrenamtsfeier 2009: Ehrenbriefe und Thüringer Ehrenamtscard - Vorschläge erbeten

03.02.2009 09:17

Im vergangenen Jahr wurden elf Erfurterinnen und Erfurter mit dem Ehrenbrief und der Ehrenmedaille der Landeshauptstadt Erfurt aus­gezeichnet. An der Ehrenamtsfeier am 9. November 2008 nahmen 160 Gäste teil – allesamt ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die auf Vorschlag von Vereinen, Initiativen oder auch Kirchen eingeladen wurden.  

Auch in diesem Jahr lädt Oberbürger­meister Andreas Bausewein zu einer Ehrenamtsfeier ein, um die Frauen und Männer zu würdigen, die seit vielen Jahren hervorragend im Ehrenamt tätig sind. Die Feier ist zugleich Würdigung und Gelegenheit, einander kennenzulernen und miteinander ins Gespräch zu kommen.  

Alle demokratischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (Vereine, Verbände mit dem Status der Gemeinnützigkeit, Kirchen etc.) können der Ehrenamtsbeauftragten bis zum 31. März 2009 Vor­schläge für eine Einladung zur Ehrenamtsfeier einreichen unter: 
Ehrenamtsbeauftragte Frau Hartmann, Stadtverwaltung Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt; gerne auch per Fax: 0361 655-6631.

Vorschläge zur Würdigung ehrenamtlich außergewöhnlich enga­gierter Bürgerinnen und Bürger mit dem Ehrenbrief der Landes­hauptstadt beziehungsweise mit der Thüringer Ehrenamtscard werden ebenfalls von der Ehrenamtsbeauftragten entgegengenommen und bearbeitet. Hierfür sind, neben Vorschlägen des Oberbürgermeisters, Empfehlungen von Vereinen, Verbänden, Organisationen aber auch privaten Initiativen herzlich willkommen. Über die Anzahl der auszugebenden Ehrenbriefe und Ehren­amtscards entscheidet der Oberbürgermeister.

Mit dem Ehrenbrief der Landeshauptstadt Erfurt und der Thüringer Ehrenamtscard können die Personen ausgezeichnet werden, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • sich wöchentlich mindestens fünf Stunden ehrenamtlich engagieren
  • mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden waren
  • ihr ehrenamtliches Engagement in der Landeshauptstadt Erfurt ausüben und
  • keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.