Temporäre Halteverbote zur Straßenreinigung

01.09.2009 12:18

"Eine als sauber wahrgenommene Stadt ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, sondern erhöht auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität." So leitet Bau- und Verkehrsbeigeordneter Ingo Mlejnek eine Information zur beabsichtigten Verbesserung der Straßenreinigungsqualität ein.

Da es im Laufe des vergangenen Jahres immer wieder zu Fragen und Diskussionen bezüglich der Reinigung von Straßen in Bereichen des ruhenden Verkehrs gekommen ist, beabsichtigen Tiefbau- und Verkehrsamt und die Stadtwirtschaft neben der bisher ausgeführten manuellen Nachreinigung die Anordnung von zeitlich befristeten Halteverboten, um der Reinigungstechnik den notwendigen Arbeitsraum zu schaffen. "Vereinbart ist, dies in den nächsten Monaten zunächst zu testen", so Stadtwirtschaftsgeschäftsführer Andreas Jahn. "Dabei wollen wir gemeinsam feststellen, ob der beabsichtigte Qualitätsgewinn eintritt, inwieweit weitere Straßenabschnitte aufgenommen werden sollen oder andere auch aus der Auswahl herausgenommen werden können."
"Im Rahmen der Zusammenstellung der betroffenen Straßenabschnitte haben wir uns bemüht, die Anzahl der erforderlichen Eingriffe in den ruhenden Verkehr durch eine sinnvolle Auswahl so gering wie möglich zu halten", ergänzt Mlejnek. So werde beispielsweise bei Straßen mit beidseitigem Parken getrennte Sperrzeiten für jede Straßenseite festgesetzt. Gleichzeitig verweist der Beigeordnete aber darauf, dass der beabsichtigte Qualitätsgewinn in der Straßenreinigung nur durch konsequentes Handeln und bei Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer und Anwohner erreichbar ist.
In den ersten Straßen, in denen das neue Verfahren zum Einsatz kommt,   erfolgt am 08.09.2009 die Reinigung. Konkret sind dies die Gerhart-Hauptmann-Straße, die Heinrich-Mann-Straße, die Puschkinstraße, die   Rückertstraße und die Tschaikowskistraße. Entsprechende Verkehrszeichen werden immer einige Tage vorher in den jeweiligen Straßen zu finden sein. Bei Nichtbefolgung der Haltverbote droht den widerrechtlichen Parkern ein Verwarngeld und folgend die Beseitigung des Fahrzeuges durch Abschleppen.
Deshalb werden alle Verkehrsteilnehmer an den angegebenen Tagen gebeten, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 12:00 Uhr ihre Fahrzeuge nicht in den durch Haltverbote gekennzeichneten Straßenabschnitten abzustellen. "Die Kraftfahrer, die das Halteverbot befolgen, erleichtern unseren Mitarbeitern die Arbeit und vermeiden unnötigen Ärger", appelliert Jahn an die Vernunft der Autofahrer.
"Ich gehe davon aus, dass die eingeleiteten Maßnahmen die erhofften Effekte, insbesondere aber ein Mehr an Sauberkeit in den Wohngebieten bringen und deshalb auch auf Verständnis stoßen", wirbt Mlejnek abschließend für die gemeinsamen Aktivitäten von Stadt und Stadtwirtschaft.